Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für sämtliche Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden, die durch Unternehmen im Bereich Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (Landschaftsgärtner) erbracht werden, es sei denn, es wurden im Einzelfall abweichende vertragliche Vereinbarungen getroffen.
1.2. Wurde die Anwendung der AGB vereinbart, so gelten diese ausschließlich insoweit, als die vorliegenden Geschäftsbedingungen kein abweichendes Regelwerk enthalten und sich nicht im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen befinden.
1.3. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes finden diese Geschäftsbedingungen Anwendung, sofern sie nicht im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes stehen.
2. Angebot
2.1. Das Angebot sowie die zugehörigen Unterlagen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, für einen Zeitraum von 4 Wochen ab dem Tag der Angebotsabgabe bzw. Absendung verbindlich.
2.2. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebots ist ausschließlich hinsichtlich des gesamten Umfangs der angebotenen Leistungen zulässig.
2.3. Alle technischen Unterlagen bleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Eine Verwendung dieser Unterlagen, auch in Auszügen, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Anbieters, führt zur Schadenersatzpflicht.
3.1. Die Annahme von Aufträgen und Bestellungen durch den Auftragnehmer erfolgt erst nach Erhalt seiner schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor, vor Beginn oder während der Vertragsausführung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus eine Schadensersatzpflicht entsteht, sollte ein unvorhersehbares Ereignis die Durchführung oder die Materialbeschaffung unmöglich machen.
3.2. Die Vergabe des Auftrags – sei es ganz oder teilweise – an Subunternehmer bleibt dem Auftragnehmer ausdrücklich vorbehalten.
3.3. Zusatzaufträge sind dem Auftragnehmer oder dessen bevollmächtigten Vertretern mitzuteilen. Arbeitskräfte, die nicht ausdrücklich als bevollmächtigt ausgewiesen sind, sind nicht autorisiert, Zusatzaufträge entgegenzunehmen. Zusatzaufträge, die entgegen dieser Bestimmung einer nicht bevollmächtigten Arbeitskraft übertragen werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können daher vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden, ohne dass der Auftragnehmer für die Durchführung des Zusatzauftrages haftbar gemacht werden kann.
3.4. Arbeiten, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags unumgänglich sind, jedoch erst während der Ausführung erkannt werden, sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden und gelten als Zusatzaufträge, die gesondert abzurechnen sind. Sollten während der Durchführung der Arbeiten zusätzliche, über das ursprüngliche Angebot hinausgehende Arbeiten erforderlich werden, ist der Auftraggeber ebenfalls unverzüglich zu informieren. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Benachrichtigung, werden diese Arbeiten als Zusatzaufträge betrachtet und gesondert abgerechnet.
4.1. Der Auftragnehmer ist zur Ausführung der Leistung erst verpflichtet, nachdem der Auftraggeber sämtliche baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.
4.2. Vereinbarte Ausführungstermine sind als Richtwerte zu betrachten. Bei Arbeiten, die von Witterungsbedingungen abhängen, verlängern sich die festgelegten Ausführungstermine entsprechend der Verzögerungen oder der Unmöglichkeit, die durch die Witterungsverhältnisse bedingt sind.
4.3. Der Auftraggeber hat, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Möglichkeit für Bauwasser und Strom kostenfrei bereitzustellen.
4.4. Einsatz von Nachunternehmern. Die Firma Gartengestaltung Daniel Eckert behält sich vor, zur Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Auswahl der Subunternehmer erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt, um unseren Qualitätsstandard zu gewährleisten. Die vertraglichen Pflichten von der Firma Gartengestaltung Daniel Eckert gegenüber dem Kunden bleiben hiervon unberührt.
5.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Vollziehung des Auftrags umgehend anzuzeigen. Sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, wird auch die sofortige Rechnungslegung als Anzeige der Vollziehung betrachtet. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, auf eine Abnahmebesichtigung zu verzichten. Ein Verzicht ist gegeben, wenn der Auftraggeber die Besichtigung nicht innerhalb von 7 Tagen nach erfolgter Anzeige oder Rechnungslegung anfordert. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden bei Beginn dieser Frist gesondert darauf hingewiesen.
5.2. Bei Fundamenten oder anderen Ausführungen, die später nicht mehr messbar sind, hat der Auftraggeber das Recht, eine Maßkontrolle nur solange zu verlangen, wie die Maße feststellbar sind.
5.3. Die bei der Abnahmebesichtigung festgestellte Vollziehung der Arbeiten sowie deren Ausmaß hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer umgehend zu bestätigen (Abnahmebestätigung). Dies gilt ebenso für die vorzeitige Besichtigung von Fundamenten oder anderen, später nicht mehr messbaren Ausführungen.
5.4. Pflanzen gelten am vereinbarten Tag ihrer Einpflanzung als vom Auftraggeber übernommen. Dies gilt auch im Falle der Abwesenheit des Auftraggebers.
6.1. Mängel, die leicht oder mit gebotener Aufmerksamkeit erkennbar sind, sind unverzüglich nach der Abnahmebesichtigung schriftlich zu rügen. Für Lieferungen zwischen Kaufleuten findet § 377 HGB Anwendung. Wenn keine Abnahmebestätigung erfolgt, gilt die Leistung oder Lieferung als ordnungsgemäß übernommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung oder der Rechnungslegung eventuelle Mängel schriftlich rügt.
6.2. Auftretende Mängel, die zu einem späteren Zeitpunkt erkannt werden, sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.3. Sollten der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte örtliche Bauleitung oder sonstige fachmännische Aufsicht während der Ausführung der Arbeiten oder bei der Lieferung von Pflanzen Mängel feststellen, sind diese unverzüglich zu rügen.
7. Gewährleistung und Gewährleistungsfrist
7.1. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die erbrachten Leistungen die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten sowie die allgemeinen, üblicherweise zu erwartenden Eigenschaften aufweisen. Die fachgerechte Ausführung der Arbeiten ist ebenfalls gewährleistet. Wird der Auftraggeber mit Materialien oder Pflanzen ausgestattet, erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers ausschließlich auf die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten; Ansprüche im Zusammenhang mit den beigestellten Materialien und Pflanzen, insbesondere deren Ersatz, sind hiervon ausgenommen.
7.2. Lieferungen von Mutterboden oder Humus werden durch den Auftragnehmer lediglich hinsichtlich ihrer äußeren Beschaffenheit und Struktur geprüft. Für etwaige Mängel, die nicht unmittelbar erkennbar sind, insbesondere im Hinblick auf den Nährstoffgehalt und die Abwesenheit von Schädlingen, wird keine Haftung übernommen.
7.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Setzungsschäden, die an Arbeiten auf Geländen entstehen, die nicht von ihm aufgefüllt wurden, sowie für Schäden, die durch eine Verunkrautung des Bodens verursacht werden. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Bekämpfung von Unkraut gemäß dem erteilten Auftrag bleibt hiervon unberührt.
7.4. Im Falle der Lieferung von Pflanzen, Fertigrasen oder Saatgut durch den Auftragnehmer sind Mängel, die dazu führen, dass Pflanzen oder Fertigrasen nicht anwachsen oder Saatgut nicht keimt, nur dann auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, wenn ihm die Pflege für einen Zeitraum von mindestens einer Vegetationsperiode, allgemein ein Jahr, übertragen wurde. Von dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer jedoch befreit, wenn die Schäden auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, wie menschliches Verhalten, Haustiere, Wildtiere oder eine starke Ausbreitung von pflanzlichen oder tierischen Schädlingen. Die Kosten für die Pflege sind gesondert zu vereinbaren.
7.5. Für Schäden oder Verzögerungen, die dem Vertragspartner durch Zufall oder das Verhalten Dritter entstehen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen, auch während der Ausführung der Arbeiten.
7.6. Bei Auftreten von Mängeln, für die der Auftragnehmer verantwortlich ist, kann der Auftraggeber lediglich verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird.
7.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab der Abnahme (siehe oben Abschnitt 5) der vertraglichen Leistung, sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird.
7.8. Haftungsausschluss
1. Für Setzungen im Baugrubenbereich oder in Bereichen von Leitungsgräben, Auffüllungen und Tragschichten, die vom Vorunternehmer erstellt wurden, kann keine Garantie übernommen werden. Entsprechende Beanstandungen sind nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Wasser, Leitungen und Druckbelastungen auf Dachgärten entstehen.
3. Bei der Verwendung von Betonprodukten (Pflaster, Platten etc.) sind gelegentliche Ausblühungen und Farbunterschiede technische Phänomene und stellen daher keinen Mangel dar.
4. Farblich bedingte Unterschiede, Maßtoleranzen oder natürliche Einschlüsse bei Naturprodukten wie Holz oder Naturstein werden ebenfalls nicht als Mängel angesehen.
8. Rechnungsstellung und Zahlung
8.1. Die vereinbarten Preise umfassen sämtliche vertraglich festgelegten Lieferungen und Leistungen, einschließlich etwaiger Nebenleistungen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas Abweichendes vereinbart.
8.2. In Abwesenheit einer abweichenden vertraglichen Regelung erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit beziehungsweise der während der Abnahme festgestellten Mengenermittlung. Über Abschnitt 8.1. hinausgehende Leistungen, insbesondere solche, die im Angebot nicht explizit aufgeführt sind, sowie Zusatzaufträge, werden nach den für die aufgewendete Arbeitszeit und die damit verbundenen Lieferungen geltenden üblichen Verrechnungssätzen berechnet.
8.3. Treten zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung
a) Lohnkostenerhöhungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen oder Kollektivverträge
oder
b) Materialkostenerhöhungen infolge von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein, so sind die in Betracht kommenden Preise entsprechend zu erhöhen, es sei denn, zwischen der Auftragserteilung und dem Abschluss der Leistungserbringung liegen weniger als zwei Monate.
8.4. Schlussrechnungen sowie Abschlagszahlungen aufgrund von Teilrechnungen oder Teilaufstellungen sind umgehend nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu begleichen. Abschlussrechnungen sind ebenfalls sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jegliche Abzüge fällig. Skontoabzüge sind, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden, unzulässig.
8.5. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages bleibt das Eigentum an sämtlichen Lieferungen, die ohne Zerstörung oder Veränderung ihrer Wesensart entfernt werden können, beim Auftragnehmer.
9.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Überschreitung des festgelegten Zahlungsziels und nach vorheriger schriftlicher Ankündigung, den Eigentumsvorbehalt durch das Entfernen der Lieferung auf Kosten des Auftraggebers auszuüben. Etwaige darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind hiervon unberührt.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das Bezirksgericht, in dessen Bezirk die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erfolgt, es sei denn, es besteht eine abweichende vertragliche Regelung oder zwingende gesetzliche Vorschriften sehen etwas anderes vor.
11. Abweichende Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich welcher Art, die im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen stehen, sind in vollem Umfang unverbindlich und somit nicht wirksam.
12. Teilnichtigkeit
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
13. Vereinbarung
Der Auftraggeber bestätigt, dass die Vorarbeiten, auf denen die Leistungen des Auftragnehmers basieren, gemäß den anerkannten Standards der Baukunst und mit handwerklicher Präzision ausgeführt wurden. Der Auftraggeber erklärt ferner ausdrücklich, dass etwaige Voruntersuchungen von Bauleistungen sowie das verwendete Material, auf welche die Leistungen des Auftragnehmers fußen, nicht in den Rahmen des Auftrags fallen. Infolgedessen wird der Auftragnehmer nicht verantwortlich gemacht, sollten die Vorarbeiten oder andere vorangegangene Leistungen sowie das dazu genutzte Material nicht den Vorgaben der DIN, den Standards der Baukunst oder der handwerklichen Fertigkeiten entsprechen.
Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Sie sind berechtigt, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter das Angebot angenommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
Gartengestaltung Daniel Eckert
Niederbronnerweg 4
96138 Burgebrach
Telefon: 015156158125
E-Mail: gartengestaltungdanieleckert@web.de
Bitte informieren Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. durch einen per Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines Widerrufs dieses Vertrages sind wir verpflichtet, Ihnen sämtliche Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (außer den zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist, zurückzuzahlen.
Für diese Rückzahlung werden wir dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen für diese Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, die Rückzahlung bis zur Wiedererlangung der Waren oder bis zum Nachweis, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, zu verweigern, je nachdem, was zuerst eintritt.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.